Den Antrag auf Heilbehandlung samt Kostenübernahme finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Wer trägt die Kosten einer Heilbehandlung für Ihr Kind?
Die Kostenträger der Sozialversicherungen (Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, Beihilfestellen). In der Regel werden die Kosten zu 100% übernommen.
Wie kommt Ihr Kind zu einer Heilbehandlung?
1. Feststellung einer Auffälligkeit am Halte- und Bewegungsapparat Ihres Kindes durch Sie als Eltern, den Haus-, Kinderarzt oder bei der Schuluntersuchung
2. Ärztliches Attest und Befürwortung durch den Arzt für Orthopädie, Kinderarzt oder Hausarzt
3. Antragsverfahren
Sie beantragen die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem Kostenträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Beihilfe). Antragsvordrucke erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Krankenkassen, der Rentenversicherung (DRV) oder der Beihilfestelle.
4. Aufnahme
Nach Eingang der Kostenbewilligung in unserer Klinik stimmen wir mit Ihnen den geeigneten Aufnahmetermin für Ihr Kind ab. Gleichzeitig senden wir Ihnen Informationsmaterial über alles Wissenswerte für die Vorbereitung, die Anreise und den Aufenthalt.
Kann ich mich mit jemandem dazu unterhalten?
Gern! Wir beraten Sie gern zu den Angeboten unserer Klinik und wie SIe sie in Anspruch nehmen können. Ebenfalls gibt es eine sehr gut gemachte Seite zum Thema Kinder- und Jugendrehabilitation von der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Rehabilitation und Prävention.

Unterlagen und Antrag
Ansprechpartner
Annett Fritzsche
Sekretariat der Klinikleitung
Georg-Leißner-Straße 1-4
08645 Bad Elster Tel. 037437 52300
Unsere Telefonzeiten:
Mo, Mi, Fr: 9-12 Uhr und Di, Do: 11-15.30 Uhr
Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Infoflyer:
Flyer Ev. Fachklinik Sonnenhöhe